Mit großer fachlicher Kompetenz und mehrjähriger Erfahrung unterstützt das Team der Kanzlei Dr. Gosch Sie bei der Durchsetzung Ihrer Arbeitsrechts. Lassen Sie sich von uns beraten. Wir setzen Ihre Rechte für Sie durch!
Wir vertreten Sie mit Herzblut
Professionelle und partnerschaftliche Beratung
Rechtsberatung für gemeinnützige Zwecke
Fallbearbeitung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
Professionelle Beratung ist nicht immer selbstverständlich. Für denjenigen aber, der aus Leidenschaft dem Anwaltsberuf nachkommt, ist dies eine Passion. Genau diesem Grundsatz hat sich die Kanzlei Dr. Gosch verschrieben und berät ihre Mandanten partnerschaftlich und professionell und steht Ihnen auch in den schwierigsten Situationen zur Seite. Selbstverständlich beraten und betreuen wir auch Mandanten aus Heidelberg, Brühl, Ketsch und Plankstadt.
Individualarbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – das Arbeitsverhältnis. Die Kündigung eines solchen Arbeitsverhältnisses ist oft ein einschneidendes Erlebnis, bei der sich eine Menge juristische Fragen ergeben können (z.B. ist die Kündigung wirksam ausgesprochen worden oder welche Kündigungsfristen sind zu beachten). Aufgrund kurzer Fristenregeln im Arbeitsgerichtsgesetz empfiehlt es sich immer, im Falle einer arbeitsrechtlichen Maßnahme schnellstmöglich anwaltlichen Rat einzuholen.
Kollektivarbeitsrecht
Unter dem Kollektivarbeitsrecht wird das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht (Streiks und Aussperrungen) und das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben (Betriebsverfassungsrecht) verstanden. Obwohl das Betriebsverfassungsrecht vom Grundgedanken einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgeht, stellen sich im Rahmen arbeitsrechtlicher Maßnahmen immer wieder nicht unerhebliche rechtliche Fragen.
Das Internet verleiht dem Arbeitnehmer oftmals den Eindruck, der Arbeitgeber müsse immer eine Abfindung zahlen, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird. Auch sogenannte „Abfindungsrechner“ vermitteln oft diesen Eindruck. Jedoch gibt es keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung! Die Begründung eines tatsächlichen Anspruchs auf Abfindung kommt zu 99,9% in der Praxis nicht vor und hat ganz spezielle Voraussetzungen.
Die Frage, ob eine Abfindung gezahlt wird und wie hoch sie wahrscheinlich ist/sein könnte, ist von der Stärke der Rechtsposition des Arbeitnehmers abhängig. Droht dem Arbeitgeber, dass er den Rechtsstreit (meist die Kündigungsschutzklage) verliert, dann wird er oftmals bereit sein, eine Abfindung zu zahlen – der Arbeitgeber kauft sich aus seinem Risiko, den Prozess zu verlieren (Prozessrisiko).
Auch die Frage, wie hoch die Abfindung voraussichtlich sein wird, ist sowohl von der Stärke der Rechtsposition des Arbeitnehmers als auch vom „Trennungswillen“ des Arbeitsgebers abhängig. Je stärker der „Trennungswille“ ist, je mehr wird der Arbeitgeber wahrscheinlich bereits sein, zu bezahlen.
Letztendlich ist der Aspekt „Abfindung“ im Rahmen der Verhandlung einer gerichtlichen/außergerichtlichen Einigung essentiell und kann erfolgreich nur mit einem erfahrenen verhandlungsstarken Rechtsanwalt durchgeführt werden. Die Kanzlei Dr. Gosch unterstützt Sie hierin und steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite.
Das Arbeitsverhältnis bildet die Grundlage Ihres Erwerbs und somit die Grundlage der Finanzierung Ihres Lebensstandards. Änderungen hierin sind „keine Lappalie“, sondern können einen maßgeblichen Einfluss auf Ihr weiteres Leben haben. Vieles gilt es zu berücksichtigen, sodass es meist nicht nur auf die konkrete Entscheidung ankommt, ein vermeintliches Abfindungsangebot des Arbeitsgebers anzunehmen oder nicht.
Es gibt viele rechtliche Aspekte, bei deren Beachtung sie Geld gewinnen oder zumindest weniger verlieren können. Hat der Arbeitgeber Ihnen z.B. einen Aufhebungsvertrag unter Zahlung einer Abfindung vorgelegt, so besteht (bei Annahme) das Risiko einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld – dies muss berücksichtigt werden.
Es gibt nur wenige Menschen, die im Laufe ihres Lebens nicht mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses in Berührung kommen. Einer Kündigung muss nicht zwingend ein verschuldetes Verhalten des Arbeitnehmers vorausgehen. Fakt ist jedoch, dass eine Kündigung immer eine belastende Situation für den Arbeitgeber darstellt und das weitere Vorgehen wohl überlegt sein muss.
In der Kanzlei Dr. Gosch werden die jeweiligen prozessualen und taktischen Möglichkeiten umfassend besprochen, sodass Sie eine ausreichende Grundlage für weitere Entscheidungen erhalten.
Das Arbeitsverhältnis bildet die Grundlage Ihres Erwerbs und somit die Grundlage der Finanzierung Ihres Lebensstandards. Änderungen hierin sind „keine Lappalie“, sondern können einen maßgeblichen Einfluss auf Ihr weiteres Leben haben. Vieles gilt es zu berücksichtigen, sodass es meist nicht nur auf die konkrete Entscheidung ankommt, ein vermeintliches Abfindungsangebot des Arbeitsgebers anzunehmen oder nicht.
Es gibt viele rechtliche Aspekte, bei deren Beachtung sie Geld gewinnen oder zumindest weniger verlieren können. Hat der Arbeitgeber Ihnen z.B. einen Aufhebungsvertrag unter Zahlung einer Abfindung vorgelegt, so besteht (bei Annahme) das Risiko einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld – dies muss berücksichtigt werden.
Der verhandlungsstarke Rechtsanwalt kann zudem das Abfindungsangebot maßgeblich mit beeinflussen – die Höhe der Abfindung hängt von der Stärke Ihrer Rechtsposition ab. Der Austausch der rechtlichen Argumente sollte von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht durchgeführt werden. Die Kanzlei Dr. Gosch unterstützt Sie hierin und steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite.
Die sachgerechte Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit im Arbeitsrecht bedarf immer einer besonderen Kompetenz. Gerade das Arbeitsrecht ist besonders geprägt von individuellen Erfahrungswerten des Anwalts, denn das Agieren im Arbeitsrecht ist geprägt von menschlichen Emotionen. Ist der Arbeitgeber bereit, eine Abfindung zu bezahlen und wie viel würde er bieten?
Die Bezeichnung „Fachanwalt“: Bezeichnet sich ein Rechtsanwalt als Fachanwalt kann man im Regelfall auf seinem Fachgebiet schon einiges von ihm erwarten. Der Rechtsanwalt kann sich diese Bezeichnung nämlich nicht etwa selbst verleihen. Vielmehr verleiht der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die Befugnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Nach § 43c Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) setzt das voraus, dass der Rechtsanwalt „besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat“.
Hierzu gehören ausreichend theoretische Fortbildungen (mit separaten Prüfungen) als auch einen vorgegebenen Umfang an praktischen Erfahrungen (gerichtlich und außergerichtlich) im speziellen Rechtsgebiet. Diese Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass der Fachanwalt über „besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen“ auf seinem Fachgebiet verfügt, also über Kenntnisse und Erfahrungen, die „erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird“ (§ 2 der Fachanwaltsordnung).
Herr Rechtsanwalt Dr. Gosch ist zum Führen dieser Fachanwaltsbezeichnung befugt. Sie können sich sicher sein, dass Herr Dr. Gosch Ihr Rechtsanliegen mit der nötigen Erfahrung und juristischem Geschick als kompetenter Partner führen wird. Überzeugen Sie sich durch die vielen positiven Mandantenbewertungen (Google-Bewertung sowie Bewertungen auf www.anwalt.de)
Bei Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung
Bei Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung
Schwerpunkte: Bank- & Kapitalmarktrecht und Arbeitsrecht
Sie finden uns in der Carl-Theodor-Straße 3 in Schwetzingen. Egal, ob mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmittel – Dank der verkehrsgünstigen Lage der Carl-Theodor-Straße sind wir schnell und leicht zu erreichen.