Es gibt vielfältige Konstellationen, bei denen das Bank- und Kapitalmarktrecht als einschlägiges Rechtsgebiet in Betracht kommen kann. Hierbei seien im Bereich des Bankrechts nur beispielhaft die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, das Kreditvergaberecht und die Kreditsicherung, der Zahlungsverkehr und sonstige Bankgeschäfte genannt. Ebenfalls gewinnt das Bankaufsichtsrecht immer größere Bedeutung.
Das Kapitalmarktrecht umfasst unter anderem das Recht des Wertpapierhandels, das Investmentrecht, das Recht der Vermögensverwaltung und –verwahrung, das Recht der Unternehmensanleihen und Wertpapierrecht.
Gerichtsverfahren im Bank- und Kapitalmarktrecht häufen sich. Die Kanzlei Dr. Gosch betreut Sie sowohl in gerichtlichen Verfahren als auch im vorprozessualen Stadium.