PRO BONO Publico (zum Wohle der Öffentlichkeit)

Ein guter Rechtsrat bzw. ein guter Rechtsbeistand kann in vielen Lebenslagen „Gold“ wert sein. Jedoch kann sich nicht jeder einen solchen Rechtsbeistand leisten. Pro-Bono – Tätigkeit bedeutet „unentgeltliche Rechtsberatung“ für gemeinnützige Zwecke und soll primär dazu dienen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu fördern und deren Anerkennung zu sichern.

Dieser sozialen Verantwortung hat sich auch die Kanzlei Dr. Gosch verpflichtet und leistet in begründeten Ausnahmefällen unentgeltliche Rechtsberatung. Empfänger einer solchen Pro-Bono Rechtsberatung können insbesondere gemeinnützige Organisationen auf dem Gebiet der Menschenrechte, des Tierschutzes, der Umwelt sowie solcher zur Bekämpfung von Hunger und Armut sein.

Gerne können Sie Ihre Anfrage nach einer Pro-Bono Rechtsberatung an uns stellen – wir werden Ihnen umgehend mitteilen, ob und in welcher Form wir helfen können.

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