Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht (auch bürgerliches Recht genannt) regelt Rechtsverhältnisse zwischen Privatrechtssubjekten und ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kodifiziert. Insbesondere fällt in dieses Rechtsgebiet auch das Kauf- und Werkvertragsrecht, Familienrecht und das Erbrecht.

Kauf- und Werkvertragsrecht

Benötigen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche (auch Gewährleistungsansprüche) oder haben Sie Fragen zur Widerruflichkeit bzw. Kündbarkeit bestehender Verträge? Gerne helfen wir Ihnen auch bei dem Entwurf eines Vertrages oder allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst die Regelungen der Rechtsverhältnisse, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft begründet sind. Gerne stehen wir Ihnen bei der Lösung Ihrer familienrechtlichen Probleme mit professionellem und kompetenten Rat zur Seite.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt („grob gesagt“) die zivilrechtliche Vermögensnachfolge. Hierbei können sich u.a. sowohl Fragen bei der Erstellung eines Testaments als auch nachgelagert im Falle erbrechtlicher Streitigkeiten ergeben.

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