Mit großer fachlicher Kompetenz und mehrjähriger Erfahrung unterstützt das Team der Kanzlei Dr. Gosch Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Reisender. Lassen Sie sich von uns beraten. Wir setzen Ihre Rechte für Sie durch!
Wir vertreten Sie mit Herzblut
Professionelle und partnerschaftliche Beratung
Rechtsberatung für gemeinnützige Zwecke
Fallbearbeitung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mit unserer Unterstützung setzen Sie Ihre finanziellen Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern und Reisevermittlern durch.
Wir alle sehnen uns zumindest ein paar Mal im Jahr nach Ruhe und Erholung und planen hierfür hingebungsvoll unseren Jahresurlaub. Leider kommt es häufig vor, dass die geplante Urlaubsreise Mängel aufweist oder aufgrund von Flugausfällen oder -verspätungen gar nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Litt Ihre Urlaubserfahrung unter Lärm, Verschmutzung, Ungeziefer, schlechter Verpflegung oder Unterbringung, schafft das Reiserecht mit Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen Abhilfe. Vor allem, wenn es sich bei der geplanten Reise um eine Pauschalreise nach §§ 651a ff. BGB gehandelt hat. Weitergehende Rechte bei Flugverspätung, -annullierung und -ausfällen gewährt die EU-Fluggastrechteverordnung. Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche für Sie und setzen diese sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.
Hatte Ihr Flug Verspätung oder ist er gar ausgefallen? Wir prüfen in diesem Zusammenhang für Sie, ob Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung zusteht. Diese gibt Passagieren einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250,00 € bis zu 600,00 € je nach Entfernung des Reiseziels vom Abflugort.
Im Falle einer Flugannullierung oder Verspätung kann Ihnen ebenfalls ein Wahlrecht zwischen Erstattung des Flugpreises oder einer anderweitigen Beförderung zustehen. Gerne prüfen wir dies für Sie und setzen uns mit dem Reiseveranstalter in Verbindung.
Haben sich während Ihrer Reise Mängel, etwa im Hotelzimmer oder bezüglich gebuchter Reiseleistungen ergeben? Nach § 651i BGB haben Sie bei Vorliegen eines Reisemangels das Recht Abhilfe zu verlangen, selbstabzuhelfen und Kostenersatz zu verlangen, Ersatzleistungen zu verlangen, zu kündigen, den Reisepreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Gerne beraten wir Sie dazu, was in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist und setzen Ihre Rechte für Sie durch.
Bei Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung
Bei Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung
Schwerpunkte: Familienrecht, Verkehrs- und Reiserecht, Allgemeines Zivilrecht, Strafrecht
Sie finden uns in der Carl-Theodor-Straße 3 in Schwetzingen. Egal, ob mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmittel – Dank der verkehrsgünstigen Lage der Carl-Theodor-Straße sind wir schnell und leicht zu erreichen.