(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Juli 2022 – 2 UF 37/22):
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass sich ein fünfzehnjähriges Mädchen auch gegen den ausdrücklichen Willen der allein sorgeberechtigten Mutter gegen Covid-19 impfen lassen darf. Die strikte Ablehnung einer Impfung stelle nach dem erkennenden Gericht einen Missbrauch des Sorgerechts dar, der gegen das Kindeswohl gerichtet sei. Der ausdrückliche Wunsch nach einer Impfung sei als „Akt der Selbstbestimmung“ in besonderem Maße beachtlich, sofern an der Eignung des Minderjährigen, die Tragweite der Entscheidung zu erfassen oder an der Ernsthaftigkeit des Wunsches keine Zweifel bestehen.