Elternzeit und Kündigungsschutz

Für viele ist die Elternzeit ein neuer und aufregender (aber auch sehr schöner) Lebensabschnitt.

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Haben Sie Fragen zum Kündigungsschutz während der Elternzeit? Rufen Sie uns an unter 06202-76011-50.

In Zeiten der Corona-Pandemie ist diese Zeit ebenfalls geprägt von Angst und Unsicherheit.

Wird mein Arbeitgeber die Zeit überstehen oder werden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen?

Muss ich in der Elternzeit ebenfalls Angst vor einer Kündigung haben?

Die Antwort auf diese und weitere Fragen finden Sie in diesem Artikel.

Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft (und bis zu vier Monate nach der Entbindung) sieht das Arbeitsrecht einen besonderen Kündigungsschutz vor (§ 17 MuSchG).

Gilt der Kündigungsschutz auch während der Probezeit? Ja, der besondere Kündigungsschutz gilt auch während der Probezeit, sodass eine Probezeitkündigung ausgeschlossen ist. Jedoch ist noch nicht höchstrichterlich entschieden worden, ob die Probezeit nach Beendigung des besonderen Kündigungsschutzes nach dem MuSchG wieder auflebt und dann eine Probezeitkündigung möglich ist.

Ist eine Kündigung während der Elternzeit möglich?

Ja, eine Kündigung währen der Elternzeit ist denkbar. Jedoch kann der Arbeitgeber während der Elternzeit nur in absoluten Ausnahmefällen kündigen. Solche sind z.B.

  • die Insolvenz des Arbeitgebers
  • bei einer teilweisen Stilllegung des Betriebes
  • in Kleinbetrieben, wenn ohne qualifizierte Ersatzkraft der Betrieb nicht fortgeführt werden kann,
  • bei besonders schwerer Pflichtverletzung durch den Elternteil, dem gekündigt werden soll.

Die Kündigung muss jedoch bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz separat beantragt und genehmigt werden.

Der Kündigungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet wird; aber frühestens eine Woche vor Beginn der Anmeldefrist.

Haben Sie Fragen zur Elternzeit oder zur Auswirkung auf Ihr Arbeitsverhältnis? Die Kanzlei Dr. Gosch berät Sie kompetent und partnerschaftlich und steht Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Bereichen unterstützend zur Seite.

Rufen Sie uns einfach an unter 06202-76011-50 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-drgosch.de.

Bildquellennachweis: Milkos | Panthermedia

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