Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie fragt man sich oft: „Ist mein Arbeitsplatz noch sicher?“ Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Möglichkeiten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geben.  

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Besteht das Arbeitsverhältnis mit einem kleinen Unternehmen (10 oder weniger regelmäßig beschäftigter Mitarbeiter), so besteht leider grundsätzlich kein allgemeiner Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist somit ohne spezifischen Kündigungsrund möglich.

In größeren Unternehmen besteht der allgemeine Kündigungsschutz.
Eine Kündigung kann somit auf drei unterschiedliche Gründe gestützt werden:

  • Personenbedingter Grund (z.B. Krankheit und negativer Prognose etc.)
  • Verhaltensbedingter Grund (z. B. Unpünktlichkeit, Beleidigungen etc.)
  • Betriebsbedingter Grund (z.B. Umsatzrückgang, Stilllegung des Betriebes, Rationalisierung, Outsourcing)


Liegt ein solcher Grund vor, ist eine Kündigung aber nicht per se wirksam. Sie ist an viele weitere Voraussetzungen geknüpft, die meist nicht beachtet werden (z.B. die Anhörung des Betriebsrates, Beachtung des Abmahnerfordernisses etc.)

Haben Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie diese unbedingt rechtlich überprüfen lassen. Das Team der Kanzlei Dr. Gosch unterstütz Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen und steht Ihnen auch in den schwierigsten Situationen zur Seite.

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